Die Kosten für die Spitex werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung.
Von den vom Kanton Graubünden berechneten und anerkannten Kosten von CHF 120.70 (KLVa), CHF 108.30 (KLVb) und CHF 88.70 (KLVc) im Jahr 2022 übernimmt die Krankenkasse bei pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz – also der durch einen Arzt verordneten Leistungen – folgende Beträge:
Die Spitex stellt dem Krankenversicherer dafür direkt Rechnung. Dieser wiederum verrechnet dem Patienten davon den Selbstbehalt (10 % der Kosten) sowie seine Franchise. Die Spitex darf den Klienten maximal CHF 7.70.– pro Tag als sogenannte Patientenbeteiligung in Rechnung stellen. Auf der Rechnung sehen Sie auch den Betrag, den die Spitex dem Krankenversicherer in Rechnung stellt. Den Rest der Kosten begleichen Ihre Gemeinde und der Kanton Graubünden.
Der Kanton Graubünden und die Gemeinden übernehmen die Kosten in der Höhe von CHF 50.50 (Tarif 2022) pro Stunde. Der Tarif, den der Kunde selbst bezahlen muss, beträgt maximal CHF 26.00 pro Stunde. Über private Zusatzversicherungen werden diese Kosten teilweise gedeckt. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.
Für Mahlzeiten vom Mahlzeitendienst bezahlt der Kunde maximal CHF 14.00 pro Mahlzeit. Da auch diese Tarife nicht kostendeckend sind (Tarif 2022: CHF 21.60), helfen Kanton und Gemeinden, die ungedeckten Kosten in der Höhe von CHF 7.60 mitzutragen.
anerkannte Kosten 2022 | Leistungsbeiträge Kanton/ Gemeinden in CHF | max. Patientenbeteiligung in CHF | Beitrag Krankenkasse in CHF | |
KLVa | 120.70 | 36.10 | 7.70 | 76.90 |
KLVb | 108.30 | 37.60 | 7.70 | 63.00 |
KLVc | 88.70 | 28.40 | 7.70 | 52.60 |
AÜP | 100.00 | 55.00 | 0.00 | 45.00 |
HWL | 76.50 | 50.50 | 26.00 | 0.00 |
Mahlzeitendienst | 21.60 | 7.60 | 14.00 | 0.00 |