Allgemeiner Service

Spitex Oberengadin – Betreuung an sieben Tagen in der Woche

Die Spitex Oberengadin/Engiadin'Ota ist ein Betrieb der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) und pflegt, betreut und entlastet Menschen jeden Alters. Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse sind wir für unsere Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen da – nach einem Spitalaufenthalt, nach einem Unfall, nach einem ambulanten Eingriff, bei Krankheit oder dauerhafter Beeinträchtigung.

Ziel dabei ist es, die Lebensqualität und die Selbstständigkeit der Klienten zu fördern und zu erhalten. Das private Umfeld der Betroffenen wird, wenn immer möglich, in die Hilfe und Pflege miteinbezogen. Zudem unterstützt die Spitex Frauen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt ihres Kindes. Das Team der Spitex Oberengadin/Engiadin'Ota leistet Grund- und Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause, hilft in der Hauswirtschaft, berät, betreut, begleitet Sie und liefert Mahlzeiten ins Haus. Kurz gesagt, die Spitex bringt Ihnen Lebensqualität nach Hause.

Wir richten uns wenn möglich nach Ihren Wünschen

Nach Möglichkeit werden Ihre Wünsche bezüglich Einsatzzeiten berücksichtigt. Zeitliche Verschiebungen unserer Einsätze sind aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht immer zu vermeiden (Notfälle, Verkehrsbehinderungen, Wetter- und Schneeverhältnisse). Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mindestens 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen müssen. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit in Rechnung gestellt werden.

Die Spitex Oberengadin betreut Sie an sieben Tagen in der Woche von 7:00 – 22:00 Uhr. An Wochenenden werden in der Regel nur Pflege- und Betreuungsaufgaben übernommen.

Die Dienstleistungen richten sich an

  • Einzelpersonen
  • Ehepaare
  • Familien

die wegen

  • Krankheit, Unfall, Behinderung
  • Geburt und Wochenbett
  • Kinderbetreuung
  • körperliche, psychischen oder sozialen Gründen

Hilfe oder Pflege und Unterstützung benötigen.

Kosten

Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; das heisst, die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen – abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind die individuell festgelegten Franchisen. Weitere Informationen zu den Kosten und Tarifen finden Sie hier.