Reinigung, Wäsche, Einkauf

Hauswirtschaftliche Dienste im Krankheitsfall, bei Rekonvaleszenz oder nach einer Entlassung aus dem Spital

Die Spitex Oberengadin ist für Menschen aller Altersklassen da, denen ganz alltägliche Dinge im Haushalt schwer zur Hand gehen. Gerade für Ältere und Betagte ist es wichtig, dass sie sich langsam an externe Hilfe gewöhnen und auf Unterstützung und kleine Handreichungen im Alltag zählen können – im Krankheitsfall, bei Rekonvaleszenz oder nach einer Entlassung aus dem Spital.

Wir begleiten und unterstützen Menschen bei hauswirtschaftlichen und alltäglichen Aufgaben, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder in belastenden Situationen nur eingeschränkt zu bewältigen sind. Mit diesen Angeboten entlasten und unterstützen wir auch pflegende Angehörige und Familien, denn diese spielen eine zentrale Rolle bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu Hause.

Die Spitex ermöglicht betreuenden und pflegenden Angehörigen, ihre Aufgabe regelmässig für ein paar Stunden an eine Fachperson abzugeben. Während Ihrer Abwesenheit übernehmen unsere erfahrenen Mitarbeitenden bei Ihnen zu Hause, stellvertretend für Sie, die Betreuung und die Alltagsgestaltung. Wir garantieren eine vertrauensvolle Begleitung, die Berücksichtigung der Gewohnheiten und Bedürfnisse sowie das Fördern und Erhalten der grösstmöglichen Selbstständigkeit und des Wohlbefindens der pflegebedürftigen Person.

Abklärung, Beratung und Anleitung

  • Bedarfsabklärung
  • Anleitung und Begleitung bei der Haushaltsführung

Wohnen und haushalten

  • Wochenkehr mit Arbeiten wie Abstauben, Staubsaugen, Abfallentsorgung, Reinigen von Küche, Bad, WC und Böden
  • Waschen und bügeln
  • Pflanzenpflege
  • Einkaufen
  • Menüplanung

Betreuung und Begleitung

  • Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben
  • Entlastung und Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen
  • Unterstützung von Eltern nach einer Geburt oder in der Rekonvaleszenz nach einem Unfall oder einer Operation
  • Säuglings- und Kinderbetreuung


Ausgenommene Reinigungsarbeiten

Ausgenommen von den Reinigungsarbeiten sind Grundreinigungen aller Art wie zum Beispiel Fenster und Rollladen putzen. Bei Körpereinsatz darf 15 kg Gewicht heben nicht überschritten werden (schwere Teppiche, Harassen oder Ähnliches). Für einen Frühlinsputz vermitteln wir Ihnen gerne ein Reinigungsinstitut.

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